Zahlungs- & Versandinformation
1. Preise
Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Versand-, Speditions- oder sonstige Kosten werden vor Abgabe der verbindlichen Bestellung angezeigt beziehungsweise entsprechend den nachfolgenden Regelungen mitgeteilt.
Altteilpfand bei Austauschprodukten
Bei entsprechend gekennzeichneten Austauschprodukten wird zusätzlich zum Preis der Ware ein rückerstattbares Altteilpfand erhoben.
Soweit beim jeweiligen Produkt kein anderer Betrag angegeben ist, beträgt das Altteilpfand:
500,00 € je austauschpflichtigem Bauteil
Das Altteilpfand wird gesondert neben dem Preis der Ware ausgewiesen.
Beispiel:
Preis des Austauschbauteils: 1.690,00 € inkl. MwSt.
- rückerstattbares Altteilpfand: 500,00 €
Zunächst zu zahlender Betrag: 2.190,00 €
Nach Eingang und erfolgreicher Prüfung eines geeigneten Altteils wird das Altteilpfand nach Maßgabe unserer AGB zurückerstattet.
Ein rückerstattbarer Pfandbetrag ist gesetzlich neben dem Gesamtpreis auszuweisen und nicht in diesen einzubeziehen.
2. Zahlungsmöglichkeiten
Die für die jeweilige Bestellung verfügbaren Zahlungsarten werden im Checkout angezeigt.
Derzeit stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Vorkasse
PayPal
Bei Zahlung über PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal.
Eine Autorisierung oder Belastung der Zahlung stellt für sich allein noch keine Annahme der Bestellung durch den jeweiligen Anbieter dar. Der Vertragsschluss richtet sich nach unseren AGB.
Ist eine Erstattung erforderlich, erfolgt diese grundsätzlich über den ursprünglich verwendeten Zahlungsweg, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist.
Vorkasse / Banküberweisung
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse erhalten Sie die für Ihre Bestellung erforderlichen Zahlungsinformationen.
Die Bearbeitung beziehungsweise der Versand erfolgt grundsätzlich nach Zahlungseingang und – soweit für die Fahrzeug- oder Teilezuordnung erforderlich – nach Vorliegen der benötigten Fahrzeugdaten, insbesondere der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN).
Auch der Eingang einer Vorauszahlung stellt für sich allein noch keine Annahme der Bestellung dar. Der Vertragsschluss richtet sich nach unseren AGB.
Kommt der Vertrag nicht zustande, werden bereits erhaltene Zahlungen zurückerstattet.
3. Liefergebiete
Reguläre Bestellungen über unseren Onlineshop sind derzeit für Lieferungen nach
Deutschland und Österreich
möglich.
Schweiz
Eine reguläre Lieferung in die Schweiz wird derzeit nicht angeboten.
Andere Länder
Lieferungen in andere Länder können im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung möglich sein.
Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice vor der Bestellung, wenn eine Lieferung in ein anderes Land gewünscht wird.
4. Versandkosten der bestellten Ware
Für die reguläre Lieferung der im Onlineshop angebotenen Waren nach Deutschland und Österreich fallen keine zusätzlichen Versandkosten an, soweit beim jeweiligen Produkt beziehungsweise im Checkout nichts Abweichendes angegeben wird.
Für besonders schwere, sperrige oder nicht paketversandfähige Waren kann ein Versand per Spedition oder über einen sonstigen geeigneten Frachtführer erforderlich sein.
Etwaige zusätzliche Versand-, Speditions- oder Sondertransportkosten werden dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung mitgeteilt.
Zusätzliche Versandkosten sind im Fernabsatz vor Vertragsschluss anzugeben, soweit sie vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können.
5. Liefer- und Bearbeitungszeiten
Es gilt die beim jeweiligen Produkt angegebene Liefer- beziehungsweise Bearbeitungszeit.
Der Beginn der Bearbeitung beziehungsweise des Versands kann insbesondere davon abhängig sein, dass
- die Zahlung erfolgreich abgewickelt beziehungsweise bei Vorkasse eingegangen ist,
- die Ware verfügbar ist und
- alle für die technische Zuordnung erforderlichen Fahrzeugdaten, insbesondere gegebenenfalls die FIN, vorliegen.
Hinweis zu Angaben wie „heute noch versendet“
Soweit bei einem Produkt mit einem Versand am selben Werktag beziehungsweise einer vergleichbaren Angabe geworben wird, gilt diese nur unter den beim jeweiligen Angebot genannten Voraussetzungen, insbesondere bei entsprechender Warenverfügbarkeit und rechtzeitigem Vorliegen aller für die Bearbeitung erforderlichen Informationen.
Eine Angabe zum Versand bezeichnet die Übergabe der Sendung an den Transportdienstleister und stellt keine Garantie für einen bestimmten Zustellzeitpunkt beim Kunden dar, soweit ein solcher nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Altteilrückgabe bei Austauschprodukten
Die nachfolgenden Regelungen betreffen die vertraglich vereinbarte Rückgabe des ersetzten Altteils bei einem Austauschprodukt.
Diese Altteilrückgabe ist insbesondere zu unterscheiden von
- einer Rücksendung nach Widerruf,
- einer gesetzlichen Mängelreklamation,
- einer Rücksendung im Rahmen der freiwilligen Garantie und
- der Einsendung eines kundeneigenen Bauteils zur Überholung.
Ein geeignetes Altteil ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Austauschbauteils zurückzugeben.
Die Anforderungen an ein geeignetes Altteil sowie die Folgen einer verspäteten, unterbliebenen oder ungeeigneten Altteilrückgabe ergeben sich ergänzend aus unseren AGB.
7. Reguläre Altteilrückgabe innerhalb Deutschlands
Für reguläre, paketversandfähige Altteile innerhalb Deutschlands mit einem Versandgewicht von bis zu 40 kg stellt der Anbieter grundsätzlich ein Rücksendeetikett zur Verfügung, soweit beim jeweiligen Produkt beziehungsweise der Bestellung nichts Abweichendes angegeben wurde.
So funktioniert die Rückgabe
- Lassen Sie vorhandenes Altöl entsprechend den Rücksendehinweisen ausreichend ab.
- Verpacken Sie das Altteil transportsicher, stoßgeschützt und auslaufsicher.
- Verwenden Sie, soweit geeignet, die erhaltene Transportverpackung beziehungsweise Transportsicherung erneut.
- Bringen Sie das bereitgestellte Rücksendeetikett an.
- Geben Sie das ordnungsgemäß verpackte Paket bei einer geeigneten Annahmestelle des vorgesehenen Transportdienstleisters ab.
- Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg bis zum Abschluss der Altteilabwicklung auf.
Die gesetzliche Gefahrtragung bleibt unberührt.
Abholung
Soweit verfügbar, kann auf Wunsch eine Abholung durch einen Transportdienstleister organisiert werden.
Hierfür können zusätzliche Kosten entstehen. Die konkreten Kosten werden vor Beauftragung der Abholung mitgeteilt.
Selbst organisierter Rücktransport
Der Kunde kann die reguläre Altteilrückgabe nach vorheriger Abstimmung auch selbst über einen geeigneten Transportdienstleister organisieren.
Die Kosten eines vom Kunden selbst beauftragten Transportdienstleisters trägt der Kunde.
8. Altteilrückgabe aus Österreich
Bei einer regulären Altteilrückgabe aus Österreich organisiert der Kunde den Rücktransport grundsätzlich selbst und trägt die hierfür anfallenden unmittelbaren Transportkosten.
Ein kostenfreies deutsches Rücksendeetikett wird für reguläre Altteilrücksendungen aus Österreich nicht bereitgestellt, soweit im konkreten Angebot oder individuell nichts anderes vereinbart wurde.
Das Altteil ist transportsicher, stoßgeschützt und erforderlichenfalls auslaufsicher zu verpacken.
Der Einlieferungs- beziehungsweise Versandnachweis sollte bis zum Abschluss der Altteilabwicklung aufbewahrt werden.
9. Schwere oder nicht paketversandfähige Altteile
Kann ein Altteil aufgrund von Gewicht, Abmessungen, Verpackung oder sonstiger Beschaffenheit nicht regulär als Paket zurückgesandt werden, kann ein Rücktransport per Spedition oder über einen sonstigen geeigneten Transportdienstleister erforderlich sein.
Die hierfür geltenden Rücktransportbedingungen und die gegebenenfalls vom Kunden zu tragenden Kosten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Soweit deren konkrete Höhe aufgrund der Beschaffenheit des Bauteils oder des erforderlichen Transportwegs vernünftigerweise noch nicht im Voraus bestimmt werden kann, wird darauf hingewiesen, dass zusätzliche Rücktransportkosten anfallen können. Die konkrete Höhe wird vor Beauftragung des kostenpflichtigen Rücktransports mitgeteilt.
Eine selbst organisierte Rückgabe kann nach vorheriger Abstimmung möglich sein.
10. Nicht ausreichend entleerte Altteile
Bei einer regulären Altteilrückgabe ist vorhandenes Altöl entsprechend den Rücksendehinweisen vor dem Versand ausreichend abzulassen.
Wird ein Altteil entgegen den vereinbarten Vorgaben schuldhaft nicht ausreichend entleert zurückgesandt und entsteht dem Anbieter hierdurch tatsächlich zusätzlicher Reinigungs-, Handhabungs-, Verpackungs- oder Entsorgungsaufwand, kann nach Maßgabe unserer AGB ein pauschalierter Mehraufwendungsersatz von
50,00 € je betroffenem Altteil
anfallen.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein zusätzlicher Aufwand beziehungsweise Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Aufwand beziehungsweise Schaden entstanden ist.
Für normale gebrauchsbedingte Verschmutzungen fällt diese Pauschale nicht an.
Wichtig bei Mängel- und Garantieprüfungen
Bei einer Rücksendung zur Mängel- oder Garantieprüfung kann ausdrücklich angewiesen werden, vorhandenes Öl nicht abzulassen, weil es für die technische Schadensanalyse benötigt wird.
In diesem Fall ist die für die betreffende Rücksendung erteilte Anweisung maßgeblich und die vorgenannte Pauschale wegen des belassenen Öls fällt nicht an.
11. Ungeeignetes Austausch-Altteil
Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass das zurückgesandte Altteil die vereinbarten Voraussetzungen für eine geeignete Altteilrückgabe nicht erfüllt, wird der Kunde unter Angabe der wesentlichen Gründe informiert.
Das nicht als geeignet angenommene Altteil bleibt grundsätzlich Eigentum des Kunden.
Soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist, kann der Kunde innerhalb einer gesetzten angemessenen Nachfrist ein geeignetes Altteil nachreichen.
Der Kunde kann außerdem
- die Rücksendung des abgelehnten Altteils verlangen oder
- ausdrücklich einer Verwertung beziehungsweise fachgerechten Entsorgung zustimmen.
Kosten der Rücksendung eines abgelehnten Altteils
Die Rücksendung eines berechtigt als ungeeignet abgelehnten Altteils erfolgt auf Kosten des Kunden, soweit er vor Vertragsschluss entsprechend über diese Kosten beziehungsweise ihr mögliches Anfallen informiert wurde.
Die konkreten Rücktransportkosten werden vor Durchführung des kostenpflichtigen Rücktransports mitgeteilt.
Das bloße Ausbleiben einer Rückmeldung stellt keine Zustimmung zur Verwertung, Entsorgung oder Eigentumsübertragung dar.
Die weitere Behandlung des Altteilpfands richtet sich nach unseren AGB.
12. Einsendung des eigenen Bauteils zur Überholung
Bei entsprechend gekennzeichneten Angeboten kann der Kunde sein eigenes defektes Bauteil zur Prüfung und Überholung einsenden.
Bei einer solchen Eigenteilüberholung fällt grundsätzlich kein Altteilpfand von 500,00 € an, soweit beim jeweiligen Produkt nichts anderes ausdrücklich angegeben ist.
Soweit beim konkreten Angebot vorgesehen, stellt der Anbieter für die reguläre Einsendung ein Versandetikett zur Verfügung.
Der Kunde verpackt das Bauteil transportsicher und erforderlichenfalls auslaufsicher und gibt die Sendung bei einer geeigneten Annahmestelle des vorgesehenen Transportdienstleisters ab.
Abholung
Soweit verfügbar, kann alternativ eine Abholung durch einen Transportdienstleister vereinbart werden.
Eine kostenpflichtige Abholung wird nur nach vorheriger Vereinbarung beauftragt. Die hierfür anfallenden Kosten werden vor Beauftragung mitgeteilt.
13. Rückversand nach erfolgreicher Eigenteilüberholung
Wird die vereinbarte Überholung durchgeführt, ist der reguläre Rückversand des überholten Bauteils im vereinbarten Preis enthalten, soweit beim jeweiligen Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.
Die beim Produkt angegebene Bearbeitungszeit bezieht sich grundsätzlich auf die technische Bearbeitung nach Eingang des Bauteils.
Hinzu kommen die jeweiligen Transportzeiten.
14. Wenn das eigene Bauteil nicht reparierbar ist
Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass das zur Überholung eingesandte kundeneigene Bauteil technisch nicht reparierbar ist oder die vereinbarte Überholung aufgrund seines Zustands technisch beziehungsweise wirtschaftlich nicht sinnvoll durchgeführt werden kann, wird der Kunde über das Ergebnis der Prüfung informiert.
Weitere kostenpflichtige Arbeiten oder Maßnahmen werden nicht ohne Zustimmung des Kunden durchgeführt.
Der Kunde kann anschließend insbesondere wählen zwischen:
- der Rücksendung seines nicht reparierten Bauteils,
- einer gegebenenfalls angebotenen Austauschlösung oder
- der ausdrücklichen Zustimmung zu einer fachgerechten Verwertung beziehungsweise Entsorgung des Bauteils.
Eine im jeweiligen Produktangebot ausdrücklich vereinbarte Prüf- oder Diagnosepauschale bleibt nach Maßgabe der vereinbarten Bedingungen bestehen.
Soweit die vereinbarte Überholung nicht durchgeführt wird, wird ein bereits gezahlter Betrag für den nicht erbrachten Überholungsanteil zurückerstattet.
Rückversand eines nicht reparierten Eigenteils innerhalb Deutschlands
Ist das Bauteil regulär als Paket versandfähig und wurde es nicht aufgrund seiner Beschaffenheit per Spedition beziehungsweise Sondertransport eingesandt, beträgt der Rückversand innerhalb Deutschlands:
39,00 € Endpreis
Dieser Pauschalpreis gilt ausschließlich für den regulären Paketversand eines nicht reparierten kundeneigenen Bauteils innerhalb Deutschlands.
Speditions- und Sonderversand
Ist aufgrund von Gewicht, Abmessungen, Verpackung oder sonstiger Beschaffenheit ein Speditions- oder Sondertransport erforderlich, gilt der Pauschalpreis von 39,00 € nicht.
Das gilt insbesondere, wenn das Bauteil bereits bei der Einsendung an den Anbieter per Spedition beziehungsweise Sondertransport befördert wurde.
In diesen Fällen erfolgt der Rücktransport grundsätzlich ebenfalls über einen geeigneten Spediteur oder sonstigen Transportdienstleister, soweit nicht aufgrund der konkreten Beschaffenheit ausnahmsweise ein regulärer Paketversand möglich ist.
Die konkreten Rücktransportkosten werden dem Kunden vor Beauftragung des kostenpflichtigen Rücktransports mitgeteilt.
Rücksendungen nach Österreich und in andere Länder
Für die Rücksendung eines nicht reparierten Eigenteils nach Österreich gilt der Paketpauschalpreis von 39,00 € nicht.
Die konkreten Rücktransportkosten werden vor Beauftragung mitgeteilt.
Entsprechendes gilt für im Einzelfall vereinbarte Rücksendungen in andere Länder.
Austauschlösung
Wird nach der Prüfung alternativ ein Austauschbauteil angeboten, erfolgt eine Umstellung auf das Austauschverfahren nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
Soll das eingesandte kundeneigene Bauteil im Rahmen dieser Austauschlösung beim Anbieter verbleiben, werden die hierfür geltenden Bedingungen vorab vereinbart.
Das Eigentum am eingesandten Bauteil geht nicht allein aufgrund der Einsendung, Prüfung oder eines angebotenen Austauschs auf den Anbieter über.
Verwertung oder Entsorgung
Eine Verwertung oder Entsorgung des kundeneigenen Bauteils erfolgt nur
- aufgrund einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden oder
- aufgrund einer gesetzlichen Berechtigung.
Das bloße Ausbleiben einer Rückmeldung gilt nicht als Zustimmung zur Verwertung, Entsorgung oder Eigentumsübertragung.
Reagiert der Kunde trotz Aufforderung und angemessener Frist nicht auf die Bitte um Entscheidung über das weitere Vorgehen, bleiben die gesetzlichen Rechte des Anbieters hinsichtlich des weiteren Umgangs mit dem Bauteil und notwendiger tatsächlich entstandener Mehraufwendungen für dessen Aufbewahrung und Erhaltung unberührt.
Abgrenzung zu anderen Rücksendungen
Die vorstehenden Rücktransportkosten betreffen ausschließlich ein zur Überholung eingesandtes kundeneigenes Bauteil, das aufgrund seines Zustands nicht wie vereinbart überholt werden kann, beziehungsweise den Fall, dass eine nach der Prüfung angebotene zusätzliche oder abweichende Reparatur vom Kunden nicht beauftragt wird.
Die Regelungen über 39,00 € beziehungsweise Speditions- oder Sondertransportkosten gelten nicht automatisch für
- Rücksendungen nach Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts,
- Rücksendungen wegen eines gesetzlichen Mangels,
- Rücksendungen im Rahmen eines anerkannten Garantiefalls oder
- Fälle, in denen der Anbieter die erforderlichen Rücktransportkosten nach den gesetzlichen Vorschriften selbst zu tragen hat.
Für diese Fälle gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Widerrufsbelehrung beziehungsweise die Garantiebedingungen.
15. Rücksendungen nach Widerruf
Eine Rücksendung nach Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts ist keine reguläre Altteilrückgabe.
Für Widerrufsrücksendungen gelten die gesonderte Widerrufsbelehrung und die gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit der Verbraucher vor Vertragsschluss entsprechend informiert wurde, trägt er die unmittelbaren Kosten der Rücksendung im Widerrufsfall.
Dies gilt unabhängig davon, ob für die reguläre vertragliche Altteilrückgabe ein Rücksendeetikett bereitgestellt wird.
Für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können, gelten die in der Widerrufsbelehrung angegebenen Rücksendekosten beziehungsweise die dort genannte Kostenschätzung. Art. 246a § 1 EGBGB verlangt hierfür eine entsprechende besondere Information.
16. Rücksendungen wegen eines Mangels
Bei einer berechtigten gesetzlichen Mängelreklamation gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Kosten, die der Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung beziehungsweise Nacherfüllung zu tragen hat, werden nicht dadurch auf den Kunden verlagert, dass für reguläre Altteilrückgaben, Eigenteilrücksendungen oder Widerrufsrücksendungen andere Kostenregelungen bestehen.
Eine Rücksendung sollte möglichst vorab mit unserem Kundenservice abgestimmt werden, damit der für die technische Prüfung geeignete Transportweg festgelegt werden kann.
Soweit für die Schadensanalyse erforderlich, kann der Kunde insbesondere angewiesen werden, vorhandenes Öl im Bauteil zu belassen.
17. Rücksendungen im Rahmen der freiwilligen Garantie
Für Rücksendungen im Rahmen der freiwilligen 12-Monats-Garantie gelten ergänzend die Garantiebedingungen in § 24 unserer AGB.
Wird ein Garantiefall bestätigt, trägt der Garantiegeber die von ihm veranlassten beziehungsweise zuvor genehmigten notwendigen Standardtransportkosten innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Garantie.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
18. Werkstatt- und Einbauleistungen
Bei separat angebotenen Ein- und Ausbau-, Diagnose- oder sonstigen Werkstattleistungen gelten die beim jeweiligen Angebot angegebenen Preise, Leistungsumfänge und Bedingungen.
Bei Werkstattleistungen des jeweiligen Anbieters kommt der Werkstattvertrag mit dem beim Angebot ausgewiesenen Leistungserbringer zustande.
Werden lediglich selbstständige Partnerwerkstätten vermittelt, vereinbart der Kunde insbesondere Preis, Termin und Leistungsumfang unmittelbar mit der jeweiligen Werkstatt.
Die Lieferung eines bestellten Bauteils an eine vom Kunden ausgewählte selbstständige Partnerwerkstatt führt nicht dazu, dass die Plattformbetreiberin Vertragspartner des dort vereinbarten Werkstattvertrages wird.